Dem OVG Lüneburg wurde am 7.6. eine sehr umfangreich und gut begründete Normenkontrollklage vorgelegt. Darin finden sich viele interessante Information, darunter auch neue Fakten, die wir so noch nicht kannten.
Seit einigen Wochen können sich alle Bundesbürger täglich bei Bedarf ohne eigenen finanziellen Beitrag auf eine Corona-Infektion in einem Antigen-Schnelltest-Center testen lassen. Diese sprießen aktuell wie Pilze aus dem Boden. Kein Wunder, verbirgt sich dahinter doch ein scheinbar narrensicheres Geschäftsmodell. Und dieses scheint anfällig für Betrug zu sein.
Die Testpflicht an Schulen besteht weiter und belastet Kinder und Eltern. Und dies ungeachtet sinkender Inzidenzwerte und damit sehr niedriger Vortest-Wahrscheinlichkeit. Das gesamte Testpflicht-System ist nicht nur unsinnig und teuer, sondern evident verfassungswidrig. Dies habe ich unserem hessischen Kultusminister, Prof. Dr. Alexander Lorz, versucht nahezubringen.
Offener Brief von Dr. Gérard Naziri zu den Vorkommnissen im Umfeld der Demonstrationen in Wiesbaden am 17.04.2021.
Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 in einer Kindswohlentscheidung nach § 1666 BGB. Man staunt, welche juristische Einstiegsmöglichkeiten es im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen alles gibt.
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