Mein Name ist Hase ...

Die Demonstration am 22.03.2025 in Frankfurt sowie das von uns dort dokumentierte Verhalten der Gegendemonstranten der Antifa sowie der Polizei werfen Fragen auf. Wir haben diese Fragen der Polizei Frankfurt gestellt. Die Antwort fällt kurz und ernüchternd aus: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts".
In einem Videobeitrag haben wir uns intensiv mit dem Gegenprotest sowie der darauf reagierenden Polizei(taktik) auseinandergesetzt.
Die Rechtswidrigkeit der Straßenblockaden ist offensichtlich. Auch erkennen wir in Aufrufen der Gegendemonstranten, wie "Feuer und Flamme den Abschiebebehörden" keine Liebesbekundung der Antifa sondern einen handfesten Gewaltaufruf.
Wir haben deshalb Fragen an die Pressestelle der Polizei Frankfurt gesendet. Im Einzelnen wollten wir wissen:
- ... ob es nennenswerten Vorfälle aus den Reihen der Demonstranten gab?
- ... die Gegendemo angemeldet war?
- ... warum man Antifa-Fotografen größere Rechte einräumt?
- ... ob man gegen die Straßenblockierer in irgendeiner Weise vorzugehen gedenkt?
- ... wie man einige der extremsten Äußerungen der Gegendemonstranten wertet?
- ... wie es zur Verkürzung des Aufzugs kam?
- ... und wie man die Antifa-Aktion an der U-Bahn-Station bewertet.
Die Antwort der Pressestelle der Frankfurter Polizei ist unter dem Strich wenig aussagekräftig:
"Im Zusammenhang mit dem von Ihnen angesprochenen Aufzug sowie dem angemeldeten Gegenprotest hat die Polizei bislang keine Straftaten registriert. Vereinzelt dokumentierte Sachverhalte werden der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung vorgelegt, bei anderen läuft noch die Auswertung des Videomaterials.
Die verkürzte Aufzugsstrecke war das Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs zwischen dem Einsatz- und Versammlungsleiter, die Dauer der Versammlung wurde dadurch nicht tangiert. Der Zugang zur U-Bahnhaltestelle war für Fußgänger jederzeit möglich. Den anwesenden Medienschaffenden ermöglichte die Polizei die Ausübung ihrer Tätigkeit, der Schienenverkehr wurde vorher eingestellt.
Ich bitte um Verständnis, dass wir keine näheren Angaben zur Einsatztaktik und den sich daraus ergebenden Maßnahmen machen."
Den "linken Medienschaffenden" wurde von der Polizei ermöglicht (Betreten der Schienen und Agieren zwischen den Polizeiketten, Livestream Minute 1:10:53), was uns verwehrt wurde (dokumentiert in unserem Live-Stream, Minute 1:03:42 und 1:08:05). Man handelte also an dieser Stelle klar mit zweierlei Maß.
Offensichtlich waren die Straßenblockaden nicht angezeigt. Diese wurden deshalb bereits vor Ort von der Polizei als rechtswidrig eingestuft. Zudem standen die Demonstranten dort voll vermummt. Allein dies begründet unseres Erachtens schon eine Strafbarkeit gemäß Versammlungsgesetz.
Unseren Informationen nach wurde gegen die Straßenblockierer Strafanzeige erstattet. Vor Ort hat die Polizei über Durchsagen auch angekündigt, die Personalien der Blockierer aufzunehmen. Wenn nun kein "strafbares Handeln bekannt" ist, dann muss davon ausgegangen werden, dass die Strafanzeige nicht aufgenommen wurde - und die Personalien der Störer nicht festgestellt wurden. Dies klären wir mit einer erneuten Anfrage.
Insgesamt vermittelt die Aussage der Polizei nicht den Eindruck, als wolle man dem Demogeschehen am Samstag ein Nachspiel angedeihen lassen. Oberste Maxime war es an dem Tag offenbar stressfrei durch den Tag zu kommen (was löblich ist) und im Zweifel der Antifa den nötigen Raum für ihren Frustabbau zu gewähren (unnötig).
Die "Vereinbarung mit dem Versammlungsleiter", die zu einer Verkürzung der Aufzugstrecke führte, wurde vor Ort mit Sicherheitsbedenken wegen der "marodierenden Antifa" begründet. Also hat der Gegenprotest an diesem Tag seinen undemokratischen Willen teilweise durchgesetzt.