25. Mai 2022
Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat in einem Beschluss (Eilverfahren) die Anordnung einer Maskenpflicht per Hausordnung im Landgericht Tübingen für "voraussichtlich rechtswidrig" erklärt (Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22). Soweit so gut könnte man denken. Doch ein Blick auf die Webseite des VG Sigmaringen verrät, dass dieses Gericht selbst per Allgemeinverfügung ein solches Maskengebot erlassen hat. Müsste man da als Richter am VG nicht einmal die eigenen Regeln hinterfragen?