Leider habe ich auf meine Schreiben vom 20.10. und 26.10. vom Landrat Michael Köberle weder eine Eingangsrückmeldung noch eine Antwort auf meine Fragen erhalten. Ich nehme an, dass dies ausschließlich mit seinem Einsatz für die Pandemiebekämpfung zu tun hat und er die Anliegen seiner Bürger nicht gewohnheitsmäßig kommentarlos ignoriert. Ich möchte deshalb nochmals an meine Anliegen erinnern, bevor diese in Vergessenheit geraten.
Heute, am 06.11.2020, berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung eine Änderung des Infektionsschutz-Gestzes. Dieses soll dazu dienen, die m.E. teils rechtswidrigen Corona-Maßnahmen gesetzlich zu verankern und zu verstetigen. Dies ist eine erhebliche Gefahr für unsere Demokratie!
Derzeit sehen sich immer mehr Menschen mit Quarantäne-Anordnungen und PCR-Test-Anordnungen konfrontiert. Diese ergehen dabei in mehrfacher Hinsicht in rechtlich fragwürdiger Weise. Denn oftmals ergehen die "Aufforderungen" nicht schriftlich durch die Gesundheitsämter, sondern werden durch Schulen, Einrichtungen oder gar Arbeitgeber "mitgeteilt". Zum anderen erfolgen die Anordnungen nicht aufgrund nachgewiesener Infektionslagen sondern aufgrund von - meist unbestimmten - Vermutungen. Nachfolgend einige wichtige anwaltliche Stellungnahmen dazu.
Als Spezialist für die Psychologie der Börse sind mir die Prozesse, die in Menschen ablaufen wenn sie große Verluste erleiden und unter dem Eindruck von Emotionen und Unsicherheiten entscheiden müssen, sehr wohl bekannt. An den Finanzmärkten kommt es so immer wieder zu kostenträchtigen Fehlentwicklungen. Auch in der Corona-Krise kann man nun entsprechende Fehler beobachten.
Lieber Verordnungsgeber, Du belegst uns Bürger mit der Auflage eine "Mund-Nase-Bedeckung" zu tragen. Ich würde dieser Verordnung ja gerne Folge leisten, habe aber vorher noch ein paar Fragen.
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