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Ramadan-Pflichtteilnahme an Berliner Schule sorgt für Kontroverse: Senat greift ein

14. März 2025 // Geschrieben von Redaktion
Auszug Fotogallerie (c) Zuckmayer Schule Berlin-Neukölln

Berlin – Ein geplantes Pflichtprogramm zum muslimischen Fastenbrechen (Iftar) an der Carl-Zuckmayer-Schule in Berlin-Neukölln hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Die Schule hatte alle Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse – unabhängig von ihrer Religion – verpflichtend zu einer abendlichen Ramadan-Feier eingeladen. Nach massiver Kritik von Eltern und einem medialen Aufschrei griff der Berliner Senat ein und stellte klar: Eine solche Zwangsmaßnahme verstößt gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Schulen.

Das Schreiben der Schule, das Eltern Anfang März erreichte, löste Empörung aus. Darin hieß es, die Teilnahme am Iftar am 28. März von 17:30 bis 20:00 Uhr sei verpflichtend, und die Kinder sollten Essen mitbringen. Besonders stießen sich Eltern daran, dass regulärer Unterricht ausfallen sollte, um die Veranstaltung zu ermöglichen. „Weihnachten oder Ostern werden hier nicht gefeiert, aber zum Ramadan sollen alle antreten – das ist inakzeptabel“, klagte ein nicht-religiöser Vater gegenüber der „Bild“-Zeitung. Der Vorwurf: Die Schule verletze die religiöse Neutralität und zwinge nicht-muslimische Kinder zu einer Teilnahme an einem religiösen Ritual.

Das Neutralitätsgebot, ein Grundpfeiler staatlicher Institutionen in Deutschland, geriet damit ins Zentrum der Kritik. Es verpflichtet Schulen, sich in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral zu verhalten und niemanden zu einer Teilnahme an religiösen Aktivitäten zu nötigen. Die geplante Pflichtveranstaltung wurde als klarer Verstoß gegen dieses Prinzip gewertet – ein Punkt, den der Berliner Senat nicht ignorieren konnte.

Nach einer Anfrage der „Bild“ reagierte die Senatsverwaltung für Bildung umgehend. Ein Sprecher erklärte: „Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend.“ In Absprache mit der regionalen Schulaufsicht wurde die Anwesenheitspflicht aufgehoben, und die Schule korrigierte ihr Schreiben: Die Teilnahme ist nun ausdrücklich freiwillig, und kein Unterricht wird entfallen.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) unterstrich im Abgeordnetenhaus die Rechtslage: „Eine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen ist nicht nur unzulässig, sondern dürfte auch rechtswidrig sein.“ Sie betonte, dass der Vorfall ein Einzelfall sei, der jedoch die Sensibilität für religiöse Neutralität in Schulen verdeutliche.

Die Schulleitung der Carl-Zuckmayer-Schule schwieg bisher zu den Vorwürfen. Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) verteidigte zwar kulturelle Angebote wie das gemeinsame Feiern von Ramadan, betonte aber: „Kein Fest darf verpflichtend sein.“ In Neukölln, einem Bezirk mit hohem Anteil muslimischer Bewohner, ist der Umgang mit religiösen Traditionen ein Dauerthema. Doch die Grenze zwischen Integration und Zwang wurde hier offensichtlich überschritten.

Kritiker sehen in dem Vorfall ein Warnsignal. „Wenn Schulen religiöse Rituale zur Pflicht machen, öffnen wir die Tür für Parallelgesellschaften“, warnte ein Kommentator. Andere Stimmen lobten das schnelle Einschreiten des Senats als Beweis für die Wahrung der Religionsfreiheit – auch der Freiheit, nicht teilnehmen zu müssen.

Der Ramadan, der dieses Jahr am 28. Februar begann und am 30. März mit dem Zuckerfest endet, bleibt ein wichtiges Ereignis für viele Familien in Neukölln. Doch die Debatte zeigt: Religiöse Feiern an Schulen müssen freiwillig bleiben, um das Gleichgewicht zwischen kultureller Vielfalt und staatlicher Neutralität zu wahren.

Exkurs: Auch an einer Schule im Landkreis Limburg-Weilburg kam es zu einem Vorfall, der Fragen nach der Einhaltung des Neutralitätsgebotes auslöste