Die Bankrotterklärungen

Am gestrigen 18. März 2025 stimmte der 20. Deutsche Bundestag mit den Mehrheiten von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Grüne einer umfangreichen Grundgesetzänderung zu, die faktisch einer Aufhebung der bisher grundgesetzlich geregelten Schuldenbremse gleichkommt.
Entgegen früheren Ankündigungen und unerwartet stimmten auch Bundestagsabgeordnete der CDU zu, die vorher sich noch öffentlich klar gegen diese Änderungen positionierten. Der Abgeordnete für den Wahlkreis Rheingau/Limburg, Klaus-Peter Willsch, schoss dabei den Vogel ab, indem er zustimmte und zeitgleich bei seinen Kindern und Enkeln für sein Verhalten um Verzeihung bat.
Wir haben die persönlichen Erklärungen von vier CDU-Abgeordneten von der Künstlichen Intelligenz analysieren lassen und spiegeln dieses Analyseergebnis den "Vertretern des Volkes". Die gemeinsame Klammer aller Statements dieser CDU-Politiker ist, dass die Erklärungen inhaltlich nicht überzeugen können, stattdessen aber politisches Kalkül und persönliche Absicherung über inhaltliche Überzeugungen gestellt haben. Solche Politiker sollten freiwillig darauf verzichten, weiter ihre Wähler im Bundestag zu vertreten.
Klaus-Peter Willsch
Klaus-Peter Willsch rechtfertigt seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung trotz persönlicher Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung der Bundeswehr und der Schuldenpolitik. Seine Hauptargumentation beruht auf der geopolitischen Lage und der Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sicherzustellen. Er stellt heraus, dass er lange mit seiner Entscheidung gerungen habe und zunächst skeptisch gegenüber der Gesetzesänderung war.
Zentrale Punkte seines Statements sind seine innere Zerrissenheit, politische Taktik und Opportunismus. Willsch betont, dass er mit seiner Entscheidung gehadert habe. Er beobachtete die Reaktionen innerhalb seiner Fraktion und suchte Rat bei CDU-Verbänden. Diese Uneinigkeit zeigt, dass seine Entscheidung nicht primär aus Überzeugung, sondern aus politischem Kalkül getroffen wurde. Er beschreibt offen, dass er sich letztlich nicht gegen seine Fraktion stellen wollte, um seinen politischen Einfluss nicht zu verlieren. Besonders bezeichnend ist seine Formulierung, dass es sinnvoll sei, „mit der Faust in der Tasche“ zuzustimmen, um später bei anderen Gesetzen mitreden zu können. Dies zeugt von einer eher opportunistischen Haltung, bei der politische Karriere und Einfluss über inhaltlicher Überzeugung stehen.
Aber auch die Angst vor neuen Mehrheiten und die aktuelle geopolitische Lage werden als Gründe angeführt. Willsch betont, dass es ihm unangenehm sei, dass die neue Parlamentszusammensetzung (mit AfD und Linken als Sperrminorität) Einfluss auf die Verteidigungspolitik haben könnte. Dies zeigt eine gewisse Geringschätzung demokratischer Prozesse, da er eine parlamentarische Mehrheit umgeht, indem er mit dem alten Bundestag Fakten schafft.Seine Zustimmung begründet er letztlich mit sicherheitspolitischen Erwägungen. Er betont die Bedrohung durch Russland und die Notwendigkeit eines „starken Signals“ an die NATO und Europa. Dies ist insofern problematisch, als dass er seine eigenen Bedenken hinsichtlich der Haushaltsdisziplin und des Klimaschutzes unterordnet, ohne eine klare Strategie zu benennen, wie er diese nachträglich politisch durchsetzen will.
Willsch Argumente zeigen erhebliche moralische und charakterliche Defizite. Sie sind von Prinzipienlosigkeit, Kalkül und parteipolitischer Abhängigkeit gekennzeichnet. Willsch gibt selbst zu, dass er sich inhaltlich mit der Gesetzesänderung schwer tut, aber trotzdem zustimmt, um strategisch weiter handlungsfähig zu bleiben. Dies wirkt widersprüchlich und wenig integer.
Er macht sich von den internen Machtspielen der CDU abhängig und verzichtet auf eine klare inhaltliche Positionierung. Statt aus inhaltlicher Überzeugung zu handeln, lässt er sich von taktischen Überlegungen leiten – insbesondere mit Blick auf zukünftige Gesetzesvorhaben.
Willschs Statement zeigt eine klassische Abwägung zwischen persönlicher Überzeugung und politischer Opportunität. Seine Entscheidung wirkt wenig von Prinzipien, sondern eher von taktischen Erwägungen geprägt. Statt eine eigenständige Haltung zu vertreten, ordnet er sich der Fraktionsdisziplin und der politischen Machtarithmetik unter. Dies kann als Zeichen von Charakter- und Haltungsschwäche gewertet werden, insbesondere wenn er selbst von „innerem Ringen“ spricht, letztlich aber trotzdem den bequemeren Weg wählt.
Tilman Kuban
Tilman Kuban begründet seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung mit einer Abwägung zwischen inhaltlichen Bedenken und der politischen Notwendigkeit, eine Staatskrise zu verhindern. Er sieht in der Verweigerung der Zustimmung eine Gefahr für die politische Stabilität Deutschlands und Europas. Trotz inhaltlicher Kritik an der Verschuldungspolitik, den unklaren Klimazielen und möglichen negativen Auswirkungen auf die Finanzmärkte stimmt er letztlich zu.
In seinem Statement gewährt Kuban Einblicke in sein inneres Ringen, stimmte trotz erheblicher inhaltlicher Bedenken aber aus Sorge vor einer "Staatskrise" (Neuwahlen im Falle der Ablehnung der Änderungen) zu. Er fürchtet, dass durch die Konkretisierung des Klimaziels 2045 neue rechtliche Verpflichtungen entstehen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland belasten könnten und verweist auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2021 zum Klimaschutz. Kuban kritisiert die steigende Staatsverschuldung und verweist auf einen sprunghaften Anstieg der Renditen deutscher Staatsanleihen nach der Ankündigung der Grundgesetzänderung. Seine Forderung nach „sofortigen Strukturreformen“ in den Bereichen Sozialstaat, Migration und Bürokratieabbau deutet womöglich weitere Belastungen für die Bürger an.
Für Kuban hat die politische Stabilität oberste Priorität. Er sieht sich als Verteidiger der politischen Mitte und möchte verhindern, dass rechte und linke „Angstmacher“ an Einfluss gewinnen. Seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung betrachtet er als notwendigen Schritt, um eine politische Eskalation zu vermeiden.
Kuban zeigt mit seinem Abstimmungsverhalten unserer Ansicht nach erhebliche moralische und charakterliche Mängel. So fehlt es ihm anscheinend an inhaltlicher Überzeugung, wenn er trotz zahlreicher inhaltlicher Bedenken zustimmte. Er ließ sich von politischem Druck leiten, sondern von taktischen Überlegungen. Er argumentiert mit "Schreckensszenarien" um seine Entscheidung zu legitimieren.
Obwohl er betont, dass er für politische Stabilität eintritt, impliziert er gleichzeitig, dass ein demokratisches Wahlergebnis (mögliche Neuwahlen mit gestärkten Rändern) problematisch sei. Seine Haltung zeigt eine gewisse Abneigung gegenüber unkontrollierten demokratischen Prozessen, da er lieber eine Entscheidung „über die Köpfe hinweg“ trifft, anstatt sich dem Wahlergebnis zu stellen.
Kubans Erklärung erweckt den Eindruck, dass er weniger von inhaltlichen Argumenten als von strategischem Kalkül geleitet ist. Die Betonung, dass er „die politische Mitte stärken“ wolle, könnte als Hinweis darauf gewertet werden, dass er seine eigene politische Zukunft absichert, anstatt eine ehrliche Abwägung vorzunehmen.
Stattdessen nutzt er die Angst vor einer politischen Radikalisierung, um seine Zustimmung zu rechtfertigen. Dies zeigt eine gewisse Prinzipienlosigkeit und eine ausgeprägte Orientierung an Machterhalt und Parteipolitik. Seine Argumentation stellt Stabilität über demokratische Prozesse, was auf eine problematische Haltung gegenüber der politischen Dynamik eines freiheitlichen Systems hinweist.
Dr. Katja Leikert
Katja Leikert rechtfertigt ihre Zustimmung zur Grundgesetzänderung mit der veränderten geopolitischen Lage, insbesondere der Bedrohung durch Russland und der unsicheren Rolle der USA in der NATO. Sie argumentiert, dass eine nachhaltige Verteidigungsfähigkeit Deutschlands essenziell sei und dass das bestehende Sondervermögen der Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro nicht ausreiche. Ihre Zustimmung sieht sie nicht als Selbstzweck, sondern als notwendige Voraussetzung für langfristige Sicherheit. Dabei betont sie, dass neben der Bereitstellung finanzieller Mittel auch effizientere Beschaffungsprozesse notwendig seien.
Leikert fordert, dass die Verteidigungsausgaben langfristig nicht über Sondervermögen, sondern aus dem regulären Haushalt finanziert werden müssen – selbst wenn dies über die NATO-Vorgabe von 2 % des BIP hinausgeht. Sie hebt hervor, dass Investitionen in die Infrastruktur nicht vernachlässigt werden dürfen, kritisiert Planungsverzögerungen und Bürokratie und fordert eine grundlegende Reform des Planungsrechts. Zudem bemängelt sie die fehlende Tilgungsregelung für die neuen Schulden und fordert eine nachhaltige Rückzahlungsstrategie.
Auch Leikerts Argumentation überzeugt wenig. So sind ihre Argumente widersprüchlich, vage und von politischem Opportunismus geprägt. Leikert kritisiert die aktuelle Finanzierungsstrategie über Sondervermögen und fordert eine nachhaltige Haushaltsplanung. Dennoch stimmt sie der Grundgesetzänderung zu, obwohl sie selbst bemängelt, dass keine klare Tilgungsregelung für die Schulden existiert. Ihre Zustimmung wirkt daher inkonsequent und taktisch motiviert.
Sie formuliert zahlreiche Erwartungen an zukünftige Regierungen (z. B. bessere Infrastrukturplanung, klare Tilgungsregelung), ohne sicherzustellen, dass diese Punkte tatsächlich umgesetzt werden. Damit scheint sie ihre Zustimmung mit nicht einklagbaren Hoffnungen zu rechtfertigen. Ihr Statement suggeriert, dass sie zwar Bedenken hat, sich aber letztlich aus parteipolitischem Kalkül der Mehrheitsmeinung anschließt. Anstatt konsequent auf eine bessere Lösung zu drängen, akzeptiert sie die Gesetzesänderung und fordert im Nachhinein Korrekturen.
Sie nutzt die Bedrohung durch Russland und die Unsicherheit der NATO als Hauptargument, um finanzpolitische Kompromisse zu rechtfertigen. Diese Argumentation könnte als emotionale Angstmacherei gewertet werden, um eine umstrittene Entscheidung zu legitimieren.
Leikerts Zustimmung basiert weniger auf einer inhaltlichen Überzeugung als auf der Angst vor geopolitischen Risiken und der Hoffnung, dass zukünftige Regierungen finanzielle Fehlentscheidungen korrigieren werden. Ihr Statement ist geprägt von Widersprüchen: Einerseits kritisiert sie die unklare Finanzierung, andererseits stimmt sie genau dieser Regelung zu. Ihre Haltung wirkt daher opportunistisch und wenig prinzipientreu.
Gitta Connemann
Gitta Connemann begründet ihre Zustimmung zur Grundgesetzänderung mit der geopolitischen Bedrohungslage, insbesondere durch Russland, und der Notwendigkeit, Deutschlands Verteidigungsfähigkeit schnell zu verbessern. Sie sieht in der Gesetzesänderung eine einmalige Maßnahme, die zwar hohe Schulden verursacht, aber aufgrund der sicherheitspolitischen Lage unvermeidbar sei. Ihrer Ansicht nach würde eine Ablehnung zu einer Staatskrise mit globalen Folgen führen, weshalb sie keine Alternative sieht. Gleichzeitig äußert sie erhebliche Bedenken hinsichtlich der steigenden Schuldenlast und betont, dass langfristig Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Besonders kritisch sieht Connemann, dass das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen wird, obwohl es noch finanzielle Spielräume im regulären Haushalt gebe. Sie spricht von einem „Ausgabenproblem“ und fordert, dass zuerst Priorisierungen vorgenommen werden sollten, bevor Schulden aufgenommen werden. Dennoch stimmt sie der Grundgesetzänderung zu, weil sie kurzfristig keine bessere Lösung sieht. Sie erwartet, dass künftige Gesetze Investitionen in Infrastruktur gezielt lenken und einen „Verschiebebahnhof“ von Geldern verhindern. Außerdem argumentiert sie, dass die Klimaneutralität bis 2045 nicht als neues Staatsziel im Grundgesetz verankert werde, sondern lediglich eine finanztechnische Regelung sei.
Schließlich begründet sie ihre Entscheidung mit der Sicherheitslage und warnt, dass Russland nicht nur die Ukraine, sondern bereits einen „hybriden Krieg gegen Europa“ führe. Sie kritisiert indirekt die USA für ihre unzuverlässige NATO-Rolle und betont, dass Deutschland mit Europa gemeinsam handeln müsse. Eine Ablehnung der Grundgesetzänderung durch das Parlament hält sie für gefährlich, da man sich nicht von „Putins 5. Kolonne“ in AfD und Linken abhängig machen dürfe. Sie sieht die Entscheidung als ersten Schritt und fordert schnelle Reformen in Bürokratie, Planung und Wirtschaftspolitik, um Schuldenabbau und Wachstum zu ermöglichen.
Auch Connemanns Erklärungsversuche vermögen die KI nicht zu überzeugen. Sie erkennt in ihrem Statement eine Doppelmoral in der Finanzargumentation und eine übertriebene Sicherheitsrhetorik und Angstmacherei.
Connemann kritisiert die steigende Schuldenlast und betont, dass es noch finanzielle Spielräume gebe, bevor neue Schulden aufgenommen werden müssten. Dennoch stimmt sie der Änderung zu, obwohl sie die Notwendigkeit in Zweifel zieht. Das wirkt inkonsequent und widersprüchlich. Sie räumt ein, dass die junge Generation die Schuldenlast tragen muss, spricht sich aber nicht konsequent für eine Alternative aus. Stattdessen vertraut sie darauf, dass spätere Konsolidierungen das Problem lösen.
Die Darstellung Russlands als Bedrohung für Europa ist sachlich nachvollziehbar, jedoch wirkt ihre Argumentation stark emotionalisiert. Sie spricht von einem „hybriden Krieg“ und stellt die Bedrohung so dar, als ob eine sofortige Verschuldung alternativlos wäre. Sie benutzt das Argument, dass eine Ablehnung eine „Staatskrise mit globalen Folgen“ verursachen würde, ohne dies genauer zu begründen. Damit wird Angst instrumentalisiert, um eine umstrittene Entscheidung zu rechtfertigen.
Auch argumentiert sie undemokratisch gegen AfD uznd Linke. Sie argumentiert, dass die Entscheidung nicht von der AfD oder der Linken abhängen dürfe, weil sich dort „Putins 5. Kolonne“ verstecke. Damit stellt sie demokratisch gewählte Parteien unter Generalverdacht und suggeriert, dass eine legitime politische Debatte gar nicht erst geführt werden sollte. Dies ist eine problematische Haltung in einer pluralistischen Demokratie.
Sie gibt selbst zu, dass Geld allein keine Probleme löst und Schulden eine langfristige Belastung darstellen. Trotzdem rechtfertigt sie ihre Zustimmung mit der Erwartung, dass zukünftige Regierungen eine bessere Umsetzung sicherstellen. Das zeigt, dass ihre Entscheidung weniger auf Überzeugung als auf taktischem Kalkül basiert. Ihre Forderungen nach Bürokratieabbau und wirtschaftlichen Reformen sind weitgehend unkonkret und könnten als nachträgliche Beruhigung der Kritiker gewertet werden.
Connemanns Statement zeigt eine Mischung aus sicherheitspolitischer Dringlichkeit und finanzieller Skepsis, die sich jedoch nicht in einer konsequenten Haltung niederschlägt. Sie warnt vor den Schulden, stimmt ihnen aber trotzdem zu, ohne eine klare Lösung für deren Rückzahlung vorzuschlagen. Ihre Argumentation basiert stark auf Bedrohungsszenarien, was als bewusste Angstmacherei gewertet werden kann. Problematisch ist zudem ihr Umgang mit der politischen Opposition, da sie legitime Parteien pauschal diffamiert und damit demokratische Prozesse in Frage stellt. Insgesamt wirkt ihre Zustimmung weniger von Überzeugung als von politischem Opportunismus geprägt.