Der letzte Sargnagel für die parlamentarische Kontrolle?

Die Kampagne „Die Totengräber“ greift zu einem drastischen Bild: Wer Oppositionsrechte beschneidet, schlägt den „letzten Sargnagel für die Demokratie“ ein. Das ist zugespitzt, polemisch und bewusst alarmistisch — aber der Kern der Kritik ist nicht von der Hand zu weisen. In Rheinland-Pfalz wollen CDU, SPD und Grüne noch vor der Konstituierung des neuen Landtags das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen von einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten erhöhen. Praktisch bedeutet das: Die AfD, die nach der Landtagswahl mit 24 Sitzen vertreten sein soll, könnte künftig allein keinen Untersuchungsausschuss mehr einsetzen.
Formal lässt sich dieser Schritt verteidigen. Ein Viertel-Quorum ist auch aus anderen Parlamenten bekannt, etwa aus dem Bundestag. Doch Politik ist nicht nur Form, sondern auch Kontext. Und der Kontext ist hier brisant: Ein alter Landtag soll kurz vor dem Zusammentritt eines neu gewählten Parlaments die Spielregeln so verändern, dass eine bestimmte künftige Oppositionsfraktion ein zentrales Kontrollinstrument verliert. Genau dieser Zeitpunkt macht das Vorhaben demokratiepolitisch problematisch.
Opposition ist kein Störfaktor
Untersuchungsausschüsse sind kein parlamentarischer Luxus. Sie gehören zu den schärfsten Kontrollinstrumenten der Opposition. Regierungen mögen sie unbequem finden, Mehrheiten mögen sie als lästig empfinden, aber genau darin liegt ihr Sinn. Demokratie besteht nicht nur darin, dass Mehrheiten entscheiden. Sie besteht auch darin, dass Macht kontrolliert wird.
Wer Oppositionsrechte verändert, sobald eine unliebsame Opposition stark genug wird, beschädigt das Vertrauen in faire Spielregeln. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob man die betreffende Partei politisch ablehnt. Rechte der Opposition sind keine Sympathierechte. Sie gelten gerade dann, wenn die Mehrheit die Opposition für gefährlich, unbequem oder missbräuchlich hält. Andernfalls werden Kontrollrechte zu Gnadenrechten der Mehrheit.
Natürlich kann man Missbrauch parlamentarischer Instrumente verhindern wollen. Kein Parlament muss sich sehenden Auges blockieren lassen. Aber der demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass solche Regeln abstrakt, vorausschauend und nicht anlassbezogen gegen einen konkreten Wahlausgang verändert werden. Wenn der Eindruck entsteht, dass die Mehrheit nach der Wahl die Kontrollmöglichkeiten der neuen Opposition zurechtschneidet, ist der politische Schaden größer als der kurzfristige Nutzen.
Die Kampagne trifft einen wunden Punkt
Die Bildsprache von dietotengraeber.de ist hart. Sie arbeitet mit moralischer Zuspitzung und politischer Empörung. Doch gerade weil die geplante Änderung in Rheinland-Pfalz so offenkundig mit der neuen Sitzverteilung zusammenhängt, verfängt diese Zuspitzung. Die Kampagne richtet sich nicht gegen Demokratie, sondern gegen ein Ansinnen, das im Namen des Demokratieschutzes demokratische Kontrollrechte schwächen kann.
Das ist die eigentliche Pointe: Wer die Demokratie gegen ihre Gegner verteidigen will, darf nicht ausgerechnet jene Prinzipien relativieren, die Demokratie von bloßer Mehrheitsmacht unterscheiden. Eine stabile Demokratie erkennt man nicht daran, dass sie unbequeme Opposition klein hält. Man erkennt sie daran, dass sie auch einer unbequemen Opposition rechtsstaatlich saubere Kontrollmöglichkeiten lässt.
Deshalb ist die geplante Quorumsanhebung mehr als ein technischer Parlamentsvorgang. Sie ist ein Testfall dafür, ob politische Mehrheiten bereit sind, Spielregeln auch dann gelten zu lassen, wenn sie ihnen nicht passen. Die Kampagne „Die Totengräber“ mag schrill auftreten. Aber sie legt den Finger auf eine reale Schwachstelle: Eine Demokratie, die Oppositionsrechte aus Angst vor der Opposition beschneidet, schützt sich nicht nur — sie beschädigt sich zugleich selbst.